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In Zeiten der Krise: Einmal mehr gegen die indexierte Familienbeihilfe

24-Stunden Pflegerinnen aus anderen Teilen unserer Europäischen Union leisten einen wertvollen Beitrag in Österreich. Sie helfen unser System am Laufen zu halten und werden gleichzeitig diskriminiert, indem man ihnen die Familienbeihilfe kürzt. Ich habe mich immer klar gegen diese rechtswidrige Indexierung ausgesprochen. Nun habe ich im Parlament einen Initiativantrag gegen die indexierte Familienbeihilfe eingebracht.

Wir NEOS haben von Beginn an die Rücknahme der Indexierung der Familienbeihilfe gefordert und haben alle möglichen Wege, die zu einer Rücknahme führen können, beschritten. Ich habe mich immer klar gegen diese europarechtswidrige und diskriminierende Indexierung gestellt und habe sogar eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, da wir nicht tatenlos zusehen konnten, dass sehenden Auges EU-Recht gebrochen wird.

Fast ein Jahr später konnte meine parlamentarische Anfrage aufzeigen, dass sich die Regierung unter Türkis-Blau auch ordentlich verkalkuliert hat. Sie haben die Einsparungen viel höher angesetzt, als sie tatsächlich waren. Man hat sich hier um ca. 52 Millionen Euro verkalkuliert. Und von Seiten des Ministeriums wurden noch keine Rücklagen getätigt, sollte es zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und zu Strafzahlungen in Millionenhöhe kommen.

Die 24-Stunden Pflegerinnen aus anderen Teilen unserer europäischen Union sind von dieser diskriminierenden Indexierung betroffen. Gerade jetzt in der Krisenzeit sehen wir besonders, welchen wertvollen und wichtigen Beitrag diese Pflegerinnen in Österreich leisten. Durch ihre Tätigkeit halten sie das Pflegesystem am Laufen und werden derzeit sogar eingeflogen. Und die Familienbeihilfe wird ihnen nach wie vor gekürzt. Das ist schlichtweg ungerecht und diskriminierend.

Um weiter gegen diese Ungerechtigkeit anzutreten, habe ich einen Initiativantrag gegen die indexierte Familienbeihilfe im Plenum eingebracht. Wir werden weiterhin nicht einfach zusehen und alle möglichen Wege gehen, die zu einer Rücknahme dieser Regelung führen können.

Indexierung der Familienbeihilfe: Verkalkuliert und Ziel verfehlt!

Im Vorjahr haben wir NEOS schon gewarnt – die Indexierung der Familienbeihilfe ist europarechtswidrig und diskriminierend. Durch meine Anfrage an die Familienministerin wurde nun bestätigt, dass sich Türkis-Blau ordentlich verkalkuliert hat.

Was bisher geschah: Am 24. Oktober 2018 haben ÖVP und FPÖ die Indexierung der Familienbeihilfe im Parlament beschlossen und damit bewusst ein Vertragsverletzungsverfahren in Kauf genommen, das am 24. Jänner 2019 schlussendlich auch eröffnet wurde. Dies gab die Sozialkommissarin Marianne Thyssen bekannt, nachdem ich selbst eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht habe. Wir NEOS konnten nicht tatenlos zusehen, wenn die Bundesregierung sehenden Auges EU-Recht bricht.

Nun, etwa ein Jahr später, wurde durch meine Parlamentarische Anfrage an die Familienministerin klar, dass die ehemalige Bundesregierung unter Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache die Einsparungen durch ihr „Prestigeprojekt“ viel höher angesetzt haben, als sie erzielt wurden. Die tatsächlichen Einsparungen durch die Indexierung der Familienbeihilfe sind um 45% weniger, als angenommen. Das ergibt eine Differenz von 52 Millionen Euro.

Reiner Populismus mit einem europäischen Nachspiel

Durch die Beantwortung meiner Anfrage wurde ebenfalls deutlich, dass vor allem Kinder aus den östlichen EU-Mitgliedstaaten finanzielle Kürzungen hinnehmen mussten, da die Lebenserhaltungskosten in den östlichen EU-Mitgliedstaaten niedriger als in Österreich sind. Nach Ungarn flossen fast 5 Millionen Euro weniger, gefolgt von der Slowakei (- 2,6 Millionen), Polen, Tschechien und Rumänien.

Die Anpassung ging aber auch in die andere Richtung: es hat sich gezeigt, dass in 8 EU/EWR Ländern die Anpassung zu einer steigenden Auszahlung geführt hat. Kinder mit Wohnsitzstaat in beispielsweise Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz und Spanien haben profitiert und für sie wurde insgesamt ca. 154.000 € mehr ausgegeben.

Bei dieser Indexierung handelt es sich um reinen Populismus der damaligen türkis-blauen Regierung, wo einzig und allein das eigene Wählerklientel bedient, und ausländische Kinder diskriminiert wurden.Zusätzlich kommt noch hinzu, dass dieser Alleingang Österreichs auch auf europäischer Ebene ein Nachspiel hat.
Durch das Vertragsverletzungsverfahren, das gegen Österreich eingeleitet wurde, haben wir bereits zwei Mahnschreiben erhalten. Der nächste Schritt könnte bald eine Klage beim Europäischen Gerichtshof sein – was zu einer Strafzahlung in Millionenhöhe führen könnte.

Erschreckend ist die Erkenntnis meiner Anfrage, dass für diese möglichen finanziellen Belastungen von Seiten des Ministeriums noch keine Rücklagen gebildet wurden.

Ob sich die Europäische Kommission an den Europäischen Gerichtshof wendet, ist noch unklar. Klar ist jedoch, dass das Verhalten der ehemaligen Regierung und das Ausblenden möglicher Strafzahlungen unverantwortlich ist!

Familienbeihilfe

Indexierung der Familienbeihilfe: Die Politik muss dem Recht folgen, nicht umgekehrt

Wir NEOS, viele Expert_innen und die EU-Kommission selbst haben es prophezeit, nun ist es passiert: Wegen der europarechtswidrigen Indexierung der Familienbeihilfe wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.

Am 24. Oktober 2018 haben ÖVP und FPÖ die Indexierung der Familienbeihilfe im Parlament beschlossen und damit bewusst ein Vertragsverletzungsverfahren in Kauf genommen, das am 24. Jänner 2019 schlussendlich auch eröffnet wurde. Dies gab die Sozialkommissarin Marianne Thyssen in einer Pressekonferenz bekannt, 12 Tage nachdem ich selbst eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht habe. Wenn die Bundesregierung sehenden Auges EU-Recht bricht, können wir NEOS nicht tatenlos zusehen.

Auf das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission kann Österreich nun binnen zwei Monaten antworten. Nach einem weiteren Mahnschreiben kann die Kommission dann vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Strafzahlungen in Millionenhöhe könnten die Folge sein, und bezahlen dürfen das die österreichischen Steuerzahler_innen.

Warum ist die Indexierung europarechtswidrig?

Künftig wird die Familienbeihilfe für Arbeitnehmer_innen aus der EU an das Preisniveau jenes Landes angepasst, in dem ihr Kind lebt. Seit 1. Jänner 2019 bekommt also ein Kind, das zum Beispiel in Bulgarien lebt, dessen Mutter oder Vater aber in Österreich arbeitet, weniger Familienbeihilfe, weil die Lebenshaltungskosten für ein Kind in Bulgarien niedriger sind, als in Österreich – zumindest ist das die Argumentation der Bundesregierung. Dass für die bulgarischen Eltern allerdings Kinderbetreuungskosten anfallen, die sie sonst vielleicht nicht zu bezahlen hätten, beziehen ÖVP und FPÖ nicht in ihre Überlegungen mit ein.

Diese Indexierung der Familienbeihilfe bricht das Europarecht unserer Auffassung nach in zwei Punkten:

Zum einen widerspricht sie dem europäischen Primärrecht, in dem die Arbeitnehmerfreizügigkeit geregelt ist. Dort ist unter anderem klar festgehalten, dass sämtliche offenen und versteckten Diskriminierungen von Arbeitnehmer_innen aus anderen Mitgliedsstaaten verboten sind.

Zum anderen verletzt die Indexierung europäisches Sekundärrecht, denn dort heißt es wortwörtlich in Artikel 67:
„Eine Person hat auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden.“

NEOS bleiben hartnäckig

Wir NEOS verschließen uns nicht grundsätzlich einer Diskussion darüber, wie man die soziale Säule der EU leben und gestalten sollte. Ein Vertragsbruch kann aber sicher nicht der richtige Weg sein. Die Bundesregierung handelt erneut kurzsichtig und beweist ein weiteres Mal, dass ihre angeblich pro-europäische Haltung nur ein Lippenbekenntnis ist.
Wir NEOS appellieren daher an ÖVP und FPÖ, endlich umzudenken, und einen größeren Schaden für die Steuerzahler_innen und Österreichs Ansehen zu verhindern.

Die Regierung muss sich endlich für eine vernünftige und gemeinsame Lösung auf europäischer Ebene einsetzen und darf sich nicht in populistischen Alleingängen verlieren. Nach jüngsten Aussagen von Familienministerin Juliane Bogner-Strauß, die nach wie vor an der Indexierung festhält, bleibt es aber zu befürchten, dass ÖVP und FPÖ weiterhin auf Stur schalten.

Die Glaubwürdigkeit unseres Landes und der Respekt vor der Rechtsstaatlichkeit müssen mehr wert sein als der nächste Marketing-Schmäh der Regierung. Für uns NEOS heißt es deswegen: Dran bleiben.

Indexierung der Familienbeihilfe: ÖVP und FPÖ brechen während der eigenen EU-Ratspräsidentschaft EU-Recht

Den europarechtlichen Bedenken und der massiven Kritik der EU-Kommission zum Trotz haben ÖVP und FPÖ am 24. Oktober 2018 die Indexierung der Familienbeihilfe im Parlament beschlossen.

Künftig wird die Familienbeihilfe für Arbeitnehmer_innen also an das Preisniveau jenes Landes angepasst, in dem ihr Kind lebt. Ab 1. Jänner 2019 bekommt ein Kind, das in Bulgarien lebt, dessen Mutter oder Vater aber in Österreich arbeitet, weniger Familienbeihilfe, weil die Lebenshaltungskosten für ein Kind in Bulgarien niedriger sind, als in Österreich.

Damit hat die Bundesregierung bewusst für einen Bruch des europäischen Rechts gestimmt, der mit größter Wahrscheinlichkeit in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich enden wird. Das schadet unserem Land nicht nur finanziell. Auch unser Ansehen in Europa leidet massiv.

Warum ist die Indexierung europarechtswidrig?

Die Indexierung der Familienbeihilfe bricht das Europarecht unserer Auffassung nach in zwei Punkten.
Zum einen widerspricht sie dem europäischen Primärrecht, in dem die Arbeitnehmerfreizügigkeit geregelt ist. Dort ist unter anderem klar festgehalten, dass sämtliche offenen und versteckten Diskriminierungen von Arbeitnehmer_innen aus anderen Mitgliedsstaaten verboten sind.

Zum anderen verletzt die Indexierung europäisches Sekundärrecht, denn dort heißt es wortwörtlich in Artikel 67:
„Eine Person hat auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden.“

Im Europaparlament ist die Indexierung bereits gescheitert. Die Presse berichtete, dass diesbezügliche Anträge von österreichischen, deutschen und dänischen Abgeordneten im Beschäftigungsausschuss abgelehnt wurden. Österreich droht weiterhin ein Vertragsverletzungsverfahren.

NEOS bleiben hartnäckig

Wir NEOS verschließen uns nicht grundsätzlich einer Diskussion darüber, wie man die soziale Säule der EU leben und gestalten sollte. Gerade während der Ratspräsidentschaft hätte Österreich eine vernünftige und gemeinsame Lösung in Sachen Familienbeihilfe vorantreiben können. Mit ihren populistischen Alleingängen, die unserem Land über kurz oder lang schaden werden, haben ÖVP und FPÖ diese Chance aber leider vertan. Die Bundesregierung handelt erneut kurzsichtig und beweist ein weiteres Mal, dass ihre angeblich pro-europäische Haltung nur ein Lippenbekenntnis ist.

Wir NEOS werden die nationalistische Kleingeistigkeit von ÖVP und FPÖ nicht einfach hinnehmen. Daher werde ich – falls die EU-Kommission in den kommenden Monaten nicht von selbst aktiv wird – eine Beschwerde in Brüssel einbringen. Die Glaubwürdigkeit unseres Landes und der Respekt vor der Rechtsstaatlichkeit sind mehr wert, als der nächste Marketing-Schmäh der Regierung.