Indexierung der Familienbeihilfe: ÖVP und FPÖ brechen während der eigenen EU-Ratspräsidentschaft EU-Recht

Den europarechtlichen Bedenken und der massiven Kritik der EU-Kommission zum Trotz haben ÖVP und FPÖ am 24. Oktober 2018 die Indexierung der Familienbeihilfe im Parlament beschlossen.

Künftig wird die Familienbeihilfe für Arbeitnehmer_innen also an das Preisniveau jenes Landes angepasst, in dem ihr Kind lebt. Ab 1. Jänner 2019 bekommt ein Kind, das in Bulgarien lebt, dessen Mutter oder Vater aber in Österreich arbeitet, weniger Familienbeihilfe, weil die Lebenshaltungskosten für ein Kind in Bulgarien niedriger sind, als in Österreich.

Damit hat die Bundesregierung bewusst für einen Bruch des europäischen Rechts gestimmt, der mit größter Wahrscheinlichkeit in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich enden wird. Das schadet unserem Land nicht nur finanziell. Auch unser Ansehen in Europa leidet massiv.

Warum ist die Indexierung europarechtswidrig?

Die Indexierung der Familienbeihilfe bricht das Europarecht unserer Auffassung nach in zwei Punkten.
Zum einen widerspricht sie dem europäischen Primärrecht, in dem die Arbeitnehmerfreizügigkeit geregelt ist. Dort ist unter anderem klar festgehalten, dass sämtliche offenen und versteckten Diskriminierungen von Arbeitnehmer_innen aus anderen Mitgliedsstaaten verboten sind.

Zum anderen verletzt die Indexierung europäisches Sekundärrecht, denn dort heißt es wortwörtlich in Artikel 67:
„Eine Person hat auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden.“

Im Europaparlament ist die Indexierung bereits gescheitert. Die Presse berichtete, dass diesbezügliche Anträge von österreichischen, deutschen und dänischen Abgeordneten im Beschäftigungsausschuss abgelehnt wurden. Österreich droht weiterhin ein Vertragsverletzungsverfahren.

NEOS bleiben hartnäckig

Wir NEOS verschließen uns nicht grundsätzlich einer Diskussion darüber, wie man die soziale Säule der EU leben und gestalten sollte. Gerade während der Ratspräsidentschaft hätte Österreich eine vernünftige und gemeinsame Lösung in Sachen Familienbeihilfe vorantreiben können. Mit ihren populistischen Alleingängen, die unserem Land über kurz oder lang schaden werden, haben ÖVP und FPÖ diese Chance aber leider vertan. Die Bundesregierung handelt erneut kurzsichtig und beweist ein weiteres Mal, dass ihre angeblich pro-europäische Haltung nur ein Lippenbekenntnis ist.

Wir NEOS werden die nationalistische Kleingeistigkeit von ÖVP und FPÖ nicht einfach hinnehmen. Daher werde ich – falls die EU-Kommission in den kommenden Monaten nicht von selbst aktiv wird – eine Beschwerde in Brüssel einbringen. Die Glaubwürdigkeit unseres Landes und der Respekt vor der Rechtsstaatlichkeit sind mehr wert, als der nächste Marketing-Schmäh der Regierung.