Indexierung der Familienbeihilfe: Verkalkuliert und Ziel verfehlt!
Im Vorjahr haben wir NEOS schon gewarnt – die Indexierung der Familienbeihilfe ist europarechtswidrig und diskriminierend. Durch meine Anfrage an die Familienministerin wurde nun bestätigt, dass sich Türkis-Blau ordentlich verkalkuliert hat.
Was bisher geschah: Am 24. Oktober 2018 haben ÖVP und FPÖ die Indexierung der Familienbeihilfe im Parlament beschlossen und damit bewusst ein Vertragsverletzungsverfahren in Kauf genommen, das am 24. Jänner 2019 schlussendlich auch eröffnet wurde. Dies gab die Sozialkommissarin Marianne Thyssen bekannt, nachdem ich selbst eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht habe. Wir NEOS konnten nicht tatenlos zusehen, wenn die Bundesregierung sehenden Auges EU-Recht bricht.
Nun, etwa ein Jahr später, wurde durch meine Parlamentarische Anfrage an die Familienministerin klar, dass die ehemalige Bundesregierung unter Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache die Einsparungen durch ihr „Prestigeprojekt“ viel höher angesetzt haben, als sie erzielt wurden. Die tatsächlichen Einsparungen durch die Indexierung der Familienbeihilfe sind um 45% weniger, als angenommen. Das ergibt eine Differenz von 52 Millionen Euro.
Reiner Populismus mit einem europäischen Nachspiel
Durch die Beantwortung meiner Anfrage wurde ebenfalls deutlich, dass vor allem Kinder aus den östlichen EU-Mitgliedstaaten finanzielle Kürzungen hinnehmen mussten, da die Lebenserhaltungskosten in den östlichen EU-Mitgliedstaaten niedriger als in Österreich sind. Nach Ungarn flossen fast 5 Millionen Euro weniger, gefolgt von der Slowakei (- 2,6 Millionen), Polen, Tschechien und Rumänien.
Die Anpassung ging aber auch in die andere Richtung: es hat sich gezeigt, dass in 8 EU/EWR Ländern die Anpassung zu einer steigenden Auszahlung geführt hat. Kinder mit Wohnsitzstaat in beispielsweise Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz und Spanien haben profitiert und für sie wurde insgesamt ca. 154.000 € mehr ausgegeben.
Bei dieser Indexierung handelt es sich um reinen Populismus der damaligen türkis-blauen Regierung, wo einzig und allein das eigene Wählerklientel bedient, und ausländische Kinder diskriminiert wurden.Zusätzlich kommt noch hinzu, dass dieser Alleingang Österreichs auch auf europäischer Ebene ein Nachspiel hat.
Durch das Vertragsverletzungsverfahren, das gegen Österreich eingeleitet wurde, haben wir bereits zwei Mahnschreiben erhalten. Der nächste Schritt könnte bald eine Klage beim Europäischen Gerichtshof sein – was zu einer Strafzahlung in Millionenhöhe führen könnte.
Erschreckend ist die Erkenntnis meiner Anfrage, dass für diese möglichen finanziellen Belastungen von Seiten des Ministeriums noch keine Rücklagen gebildet wurden.
Ob sich die Europäische Kommission an den Europäischen Gerichtshof wendet, ist noch unklar. Klar ist jedoch, dass das Verhalten der ehemaligen Regierung und das Ausblenden möglicher Strafzahlungen unverantwortlich ist!