Echte Hilfe für Familien sieht anders aus

Nach einem Jahr voller Herausforderungen, finanzieller Notlagen und dem Warten und Bangen um Hilfe vom Corona-Familienhärtefallfonds, hat die neue Familienministerin Raab nun weitere Hilfsmaßnahmen präsentiert. Zu wenig, zu spät und nicht durchdacht!

Seit Monaten wissen Familien nicht, ob es weitere Hilfsmaßnahmen gibt und ob ihre Sorgen überhaupt wahrgenommen werden. Das Wasser steht vielen bis zum Hals und der Alltag ist von Unsicherheit geprägt. Es war schnell klar, dass die Pandemie uns länger treffen wird und Hilfe in Form von drei Monate Familienhärtefallfonds nicht ausreichend ist.

Ministerin Raab, die nun für Familienpolitik zuständig ist, hat nach langem Warten neue Maßnahmen verkündet. Was soll ich sagen? Echte Hilfe sieht anders aus – und wieder gibt es viele offene Fragen und große Verwirrung bei den betroffenen Familien.

Die einzig richtige Antwort der Ministerin wäre gewesen, eine erneute Antragstellung beim Familienhärtefallfonds zu ermöglichen. Denn 3 Monate Hilfe sind einfach nicht genug. Es braucht hier eine treffsichere Maßnahme, um den Familien in diesen schwierigen Zeiten zu helfen.

Die Hilfe muss dort ankommen, wo sie wirkt. Sie muss jenen Menschen unter die Arme greifen, die es gerade dringend brauchen. Diese Chance hat die Ministerin zum Schaden der betroffenen Familien nicht wahrgenommen. Den Bonus der Sonder-Familienbeihilfe erhalten auch jene Personen, die nicht mehr bezugsberechtigt sind. Auch, wenn sie diesen oftmals gar nicht brauchen. Das reduziert den finanziellen Spielraum für diejenigen, die auf Hilfe angewiesen sind.

Notleidende Familien brauchen Unterstützung. Sie brauchen klare Maßnahmen, genug Informationen und ein offenes Ohr. Keine halbherzigen Pressekonferenzen und Ideen, die für Verwirrung sorgen und nicht dort ansetzen, wo sie wirklich benötigt werden.

Darum habe ich einen Familienhärtefallfonds 2.0 gefordert, der rasch und unbürokratisch dort hilft, wo es gerade dringend gebraucht wird. Familien dürfen kein Randthema sein – dafür setze ich mich mit voller Kraft ein!

Chaos beim Familienhärtefallfonds

Die aktuelle Situation und die letzten Monate stellen Familien vor große Herausforderungen. Der Familienhärtefallfonds wurde eingerichtet, um Familien zu helfen, die unverschuldet durch die COVID-19 Pandemie in Not geraten sind. Der Gedanke ist gut – die Umsetzung jedoch eine Katastrophe. Seit Wochen kämpfe ich mit tausenden Familien für Antworten und finanzielle Hilfe.

Der Familienhärtefallfonds wurde von der Regierung als finanzielle Unterstützung für Familien präsentiert, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Wir NEOS haben diesen Fonds begrüßt, da wir der Meinung sind, dass die Gruppe der Familien besonders hart betroffen ist und es unbürokratische Hilfe braucht. Seit dem 15. April 2020 können Familien einen Antrag stellen. Fast mehr als ein Monat später erreichten mich einige Nachrichten von Familien aus unterschiedlichen Bundesländern, dass weder Antworten, noch Hilfsleistungen erhalten wurden.

Dieser Tatsache wollte ich beim Familienausschuss nachgehen und habe bei Frau Ministerin Aschbacher nachgefragt. Von ihrer Generalsekretärin wurde mir dann mitgeteilt, dass nur vollständige Anträge beantwortet werden. Und ca. 50% der Anträge unvollständig seien. Die Summe der eingegangenen Anträge, konnte mir ebenfalls nicht genannt werden. Es handle sich um eine fünfstellige Zahl. Diese Auskunft hat mich erschüttert – denn wenn Familien nicht mitgeteilt wird, dass der Antrag unvollständig ist, wie wissen sie es dann? Familien warten auf Hilfe und erhalten nicht einmal eine Antwort. So sieht unbürokratische Hilfe nicht aus.

Mit einer Parlamentarischen Anfrage an die Ministerin habe ich genau nach der Anzahl der Anträge und den Fehlerquellen gefragt. Gemeinsam mit der SPÖ haben wir NEOS einen Antrag eingereicht, der die Ministerin zur raschen Bearbeitung verpflichten soll. Ich habe die Medien eingebunden und im Ö1 Mittagsjournal gesprochen und im Zuge des Budgetplenums Bundeskanzler Kurz über die inakzeptable Vorgehensweise informiert. In der Budgetwoche gab es auch zweimal ein Zusammentreffen mit der Ministerin. Mit klaren Worten habe ich sie zu einer raschen Lösung aufgefordert – die Ministerin hat sich jedoch nicht zu Wort gemeldet. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Familien, die auf Antwort und Hilfe warten.

Die gesetzten Aktionen haben erreicht, dass dieser Missstand nun öffentlich wurde und wir ordentlich Druck auf das Ministerium ausüben konnten.

Durch die Erfahrungsberichte von betroffenen Familien, die mittlerweile in großer Anzahl bei mir ankommen, hat sich gezeigt, dass nun vereinzelt Anträge bearbeitet und Gelder ausbezahlt werden. An der chaotischen Vorgehensweise hat sich jedoch nichts geändert und die Ministerin bietet keine konkreten Lösungen. Stattdessen wirbt sie mit einem Foto, wo sie einem Kleinkind einen 100€-Schein überreicht, für rasche Hilfe. Diese Eigendarstellung überspannt den Bogen und auch hier haben wir mit einer Anfrage reagiert. Denn nach wie vor, ca. zwei Monate seit Beginn der Antragsstellung, werden Familien im Unklaren gelassen.

Das Problem ist noch immer nicht gelöst. Aber ich werde hier nicht locker lassen und mich weiter dafür einsetzen, dass den Familien geholfen wird! Gemeinsam schaffen wir das.

Familienbudget 2020

Familien sind momentan mit vielen Herausforderungen konfrontiert und stehen vor einem schwierigen Jahr. Genau darum muss das Familienbudget ernsthaft sein und dort helfen, wo die Hilfe gebraucht wird. Es ist die falsche Zeit, hier politisches Kleingeld zu schlagen. Es braucht schnelle und unbürokratische Hilfe.

Die aktuelle Krisenzeit ist beispiellos und wirkt sich auf alle unsere Lebensbereiche aus. Familien sind oft auf mehreren Ebenen betroffen. Neben Home-Office und Home-Schooling, Kurzarbeit und Verlust des Arbeitsplatzes und finanziellen Notlagen, haben viele Familien auch mit psychischen und physischen Belastungen zu kämpfen.

Familienberatung muss ausreichend finanziert werden

Die Familienberatungsstellen leisten mit ihren rund 400 Familienberatungsstellen einen unverzichtbaren und wichtigen Beitrag für die psychosoziale Gesundheitsversorgung in Österreich. Die Arbeit der Beratungsstellen hat sich durch die aktuelle Situation stark erhöht und immer mehr Familien brauchen und nutzen die Möglichkeit, hier Hilfe zu finden. Das spiegelt sich jedoch nicht im Budget wider. Denn sie erhalten nicht die finanziellen Mittel, die sie für ihre Tätigkeit benötigen. Vor allem in Krisenzeiten ist es verantwortungslos, dass diese Stellen und Hilfsangebote nicht ausreichend gefördert werden. Aus diesem Grund habe ich gemeinsam mit der SPÖ einen Antrag eingebracht und gefordert, dass Familienberatungsstellen mehr Budget erhalten.

Es braucht Rücklagen für eventuelle Strafzahlungen

Ein weiterer Fehler im Budget: es gibt keine Rücklagen für ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren. Auch für ein eventuelles Vertragsverletzungsverfahren durch die indexierte Familienbeihilfe hätte beim Budget mitgedacht, und Rücklagen gebildet werden sollen. Mittlerweile wurde ja von Seiten der Europäischen Kommission Klage gegen diese EU-Rechtswidrigkeit beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Davor haben wir NEOS immer gewarnt, da die Indexierung der Familienbeihilfe nicht nur diskriminierend ist, sondern auch EU-rechtswidrig. Wir haben uns seit Beginn dafür eingesetzt, dass die Indexierung zurückgenommen wird und erst kürzlich habe ich einen Antrag zur Rücknahme eingebracht. Eine Anfrage von mir konnte bereits Anfang des Jahres zeigen, dass keine Rücklagen  gebildet wurden. Und das wurden sie bis jetzt nicht. Das ist ebenfalls hochgradig verantwortungslos.

Mut zur Reform!

Auch beim FLAF (Familienlastenausgleichsfond) gibt es extremen Reformbedarf. Das fordern wir NEOS schon lange. Nun stehen wir vor der Situation, dass wir 2020 aufgrund  der hohen Arbeitslosigkeit mit einem Rückgang der Dienstgeberbeiträge konfrontiert sind. Somit wird sich der FLAF noch weiter verschulden. Von Seiten der Regierung gibt es auch keine Bemühungen längst überfällige Reformen anzugehen. Durch das Hantieren mit falschen Zahlen und Vorhersagen wir das Defizit im FLAF ein weiteres Mal durch den allgemeinen Bundeshaushalt ausgeglichen werden müssen.

Allein diese Punkte zeigen bereits klar, dass das Familienbudget 2020 kein Ort ist, an dem Familien unbürokratisch und schnell geholfen wird. Darüber hinaus ist vieles bei der aktuellen Familienministerin im Unklaren – das aufzuzählen würde hier jedoch den Rahmen sprengen. Familien brauchen vor allem aktuell mehr Unterstützung denn je – darum bleibe ich hier so lange dran, bis die Fehler behoben sind und unseren Familien auch wirklich geholfen wird.

In Zeiten der Krise: Einmal mehr gegen die indexierte Familienbeihilfe

24-Stunden Pflegerinnen aus anderen Teilen unserer Europäischen Union leisten einen wertvollen Beitrag in Österreich. Sie helfen unser System am Laufen zu halten und werden gleichzeitig diskriminiert, indem man ihnen die Familienbeihilfe kürzt. Ich habe mich immer klar gegen diese rechtswidrige Indexierung ausgesprochen. Nun habe ich im Parlament einen Initiativantrag gegen die indexierte Familienbeihilfe eingebracht.

Wir NEOS haben von Beginn an die Rücknahme der Indexierung der Familienbeihilfe gefordert und haben alle möglichen Wege, die zu einer Rücknahme führen können, beschritten. Ich habe mich immer klar gegen diese europarechtswidrige und diskriminierende Indexierung gestellt und habe sogar eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, da wir nicht tatenlos zusehen konnten, dass sehenden Auges EU-Recht gebrochen wird.

Fast ein Jahr später konnte meine parlamentarische Anfrage aufzeigen, dass sich die Regierung unter Türkis-Blau auch ordentlich verkalkuliert hat. Sie haben die Einsparungen viel höher angesetzt, als sie tatsächlich waren. Man hat sich hier um ca. 52 Millionen Euro verkalkuliert. Und von Seiten des Ministeriums wurden noch keine Rücklagen getätigt, sollte es zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und zu Strafzahlungen in Millionenhöhe kommen.

Die 24-Stunden Pflegerinnen aus anderen Teilen unserer europäischen Union sind von dieser diskriminierenden Indexierung betroffen. Gerade jetzt in der Krisenzeit sehen wir besonders, welchen wertvollen und wichtigen Beitrag diese Pflegerinnen in Österreich leisten. Durch ihre Tätigkeit halten sie das Pflegesystem am Laufen und werden derzeit sogar eingeflogen. Und die Familienbeihilfe wird ihnen nach wie vor gekürzt. Das ist schlichtweg ungerecht und diskriminierend.

Um weiter gegen diese Ungerechtigkeit anzutreten, habe ich einen Initiativantrag gegen die indexierte Familienbeihilfe im Plenum eingebracht. Wir werden weiterhin nicht einfach zusehen und alle möglichen Wege gehen, die zu einer Rücknahme dieser Regelung führen können.

Indexierung der Familienbeihilfe: Verkalkuliert und Ziel verfehlt!

Im Vorjahr haben wir NEOS schon gewarnt – die Indexierung der Familienbeihilfe ist europarechtswidrig und diskriminierend. Durch meine Anfrage an die Familienministerin wurde nun bestätigt, dass sich Türkis-Blau ordentlich verkalkuliert hat.

Was bisher geschah: Am 24. Oktober 2018 haben ÖVP und FPÖ die Indexierung der Familienbeihilfe im Parlament beschlossen und damit bewusst ein Vertragsverletzungsverfahren in Kauf genommen, das am 24. Jänner 2019 schlussendlich auch eröffnet wurde. Dies gab die Sozialkommissarin Marianne Thyssen bekannt, nachdem ich selbst eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht habe. Wir NEOS konnten nicht tatenlos zusehen, wenn die Bundesregierung sehenden Auges EU-Recht bricht.

Nun, etwa ein Jahr später, wurde durch meine Parlamentarische Anfrage an die Familienministerin klar, dass die ehemalige Bundesregierung unter Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache die Einsparungen durch ihr „Prestigeprojekt“ viel höher angesetzt haben, als sie erzielt wurden. Die tatsächlichen Einsparungen durch die Indexierung der Familienbeihilfe sind um 45% weniger, als angenommen. Das ergibt eine Differenz von 52 Millionen Euro.

Reiner Populismus mit einem europäischen Nachspiel

Durch die Beantwortung meiner Anfrage wurde ebenfalls deutlich, dass vor allem Kinder aus den östlichen EU-Mitgliedstaaten finanzielle Kürzungen hinnehmen mussten, da die Lebenserhaltungskosten in den östlichen EU-Mitgliedstaaten niedriger als in Österreich sind. Nach Ungarn flossen fast 5 Millionen Euro weniger, gefolgt von der Slowakei (- 2,6 Millionen), Polen, Tschechien und Rumänien.

Die Anpassung ging aber auch in die andere Richtung: es hat sich gezeigt, dass in 8 EU/EWR Ländern die Anpassung zu einer steigenden Auszahlung geführt hat. Kinder mit Wohnsitzstaat in beispielsweise Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz und Spanien haben profitiert und für sie wurde insgesamt ca. 154.000 € mehr ausgegeben.

Bei dieser Indexierung handelt es sich um reinen Populismus der damaligen türkis-blauen Regierung, wo einzig und allein das eigene Wählerklientel bedient, und ausländische Kinder diskriminiert wurden.Zusätzlich kommt noch hinzu, dass dieser Alleingang Österreichs auch auf europäischer Ebene ein Nachspiel hat.
Durch das Vertragsverletzungsverfahren, das gegen Österreich eingeleitet wurde, haben wir bereits zwei Mahnschreiben erhalten. Der nächste Schritt könnte bald eine Klage beim Europäischen Gerichtshof sein – was zu einer Strafzahlung in Millionenhöhe führen könnte.

Erschreckend ist die Erkenntnis meiner Anfrage, dass für diese möglichen finanziellen Belastungen von Seiten des Ministeriums noch keine Rücklagen gebildet wurden.

Ob sich die Europäische Kommission an den Europäischen Gerichtshof wendet, ist noch unklar. Klar ist jedoch, dass das Verhalten der ehemaligen Regierung und das Ausblenden möglicher Strafzahlungen unverantwortlich ist!

Michael Bernhard

Nationalratswahl 2019 – Ich kandidiere!

Wir Liberale stehen für Freiheit – für den Einzelnen und für die Gesellschaft. Diese Freiheit kann es aber nur geben, wenn sie Hand in Hand mit Nachhaltigkeit geht.

Baustellen gibt es in Österreich genug. Vor allem im Klimaschutz muss sich aber endlich und maßgeblich etwas tun. Innenpolitische Krisen hin oder her, der Klimawandel und das massive Artensterben lassen sich deswegen nicht aufhalten. Vorgezogene Neuwahlen sind eine Chance für ein nachhaltigeres und transparenteres Österreich. Dafür setze ich mich mit meiner ganzen Kraft ein und kandidiere für die Nationalratswahl 2019!

Es ist höchste Zeit für eine nachhaltige Politik, die nicht nur an morgen, sondern auch an die nächsten Generationen denkt. Ich habe genug von den Lippenbekenntnissen, der Ankündigungspolitik und der Mutlosigkeit der letzten Regierungen. Wir versiegeln nach wie vor rund 12 Hektar Boden pro Tag. Wir haben noch immer keine CO2-Steuer und auch kein Klimatransparenzgesetz. Bund und Länder schieben sich nach wie vor den Schwarzen Peter zu, niemand will Verantwortung für die wirklich wichtigen Maßnahmen übernehmen.

Seit Abschluss des Pariser Klimaabkommens ist im Klimaschutz in Österreich viel zu wenig passiert. Leider hat es auch der letzten Umweltministerin Elisabeth Köstinger an Zielen und Visionen gefehlt. Und das, obwohl wirksame Klimaschutzmaßnahmen nie wichtiger waren als heute. Die Koalition mit den Klimawandelleugnern und Verschwörungstheoretikern in der FPÖ hat die wenige Arbeit, die sie geleistet hat, sogar noch zusätzlich erschwert. Die letzte Bundesregierung musste ihren Stillstand in der Klimapolitik vor kurzem immerhin beenden. Ich freue mich sehr, dass dadurch eine Kurskorrektur möglich wird. Österreich hat Besseres verdient.

Wir Bürger_innen verlangen von der Politik völlig zurecht Lösungen für die drängenden Fragen unserer Zeit. Und zwar ohne Panikmache, Populismus oder dem Ausspielen von Umwelt und Wirtschaft. Dafür evidenzbasiert und mutig. Innovation ist der Schlüssel, wenn wir den Klimawandel in den Griff bekommen wollen. Angst vor Fortschritt wird niemanden weiterbringen. Ich werde daher auch in der nächsten Legislaturperiode sofort wieder die großen Brocken angehen und meine Antragspakete zur Reduktion des Flächenverbrauches und zur Verabschiedung eines Klimatransparenzgesetzes inklusive CO2-Budget einbringen. Und bei der aufkommensneutralen CO2-Steuer bleibe ich natürlich weiterhin hartnäckig.

Ich stehe seit 2013 als Abgeordneter der NEOS im Nationalrat kompromisslos für Nachhaltigkeit. Und zwar nicht nur in der Umweltpolitik, sondern auch in der Familienpolitik, im Eurofighter-Untersuchungsausschuss und in der Bürger_innenbeteiligung. Das soll auch in den nächsten fünf Jahren so bleiben. Deswegen bitte ich dich in der öffentlichen NEOS-Vorwahl von 25. Juni bis 3. Juli um deine Unterstützung!

Krisenpflegefamilien

NEOS-Anträge: Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern

Die Diskussion um das Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern ging im Februar-Plenum in die nächste Runde. In zwei Anträgen habe ich von der Regierung eine Verbesserung der Situation für wirklich alle Krisenpflegefamilien gefordert.

In der letzten Nationalratssitzung wurde über eine Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes abgestimmt, die von der Bundesregierung erarbeitet wurde. Diese Gesetzesreparatur wurde notwendig, weil der Oberste Gerichtshof die letzte Regelung aufgehoben hatte.

Durch diese Reparatur erhalten nun rund 60 Krisenpflegefamilien wieder finanzielle Unterstützung, und zwar rückwirkend ab Sommer 2018. Daher konnten wir NEOS hier auch zustimmen. Eine Verbesserung für einen Teil der Familien ist für uns definitiv unterstützenswert. Fundamentalopposition und Polemik auf dem Rücken der Betroffenen haben hier einfach keinen Platz. Aber – wie so oft bei dieser Regierung – folgt jetzt noch ein „aber“.

NEOS fordern eine Lösung für ALLE Krisenpflegeeltern

Das Gesetz sieht nach wie vor vor, dass jene Eltern, die ein Krisenpflegekind weniger als 91 Tage bei sich aufnehmen, kein Kinderbetreuungsgeld erhalten. Das bedeutet: Wenn das Kind beispielsweise schon nach acht Wochen aus der Obhut der Krisenpflegeeltern entlassen wird, bekommen diese für ihren liebevollen, aufopfernden und so enorm wichtigen Einsatz kein Betreuungsgeld. Das ist völlig inakzeptabel.

In zwei Anträgen habe ich von der Regierung daher gefordert, Krisenpflegeeltern das Kinderbetreuungsgeld unabhängig von der Dauer des Betreuungsverhältnisses zuzusichern. Leider haben ÖVP und FPÖ beide Anträge abgelehnt.

Krisenpflegeeltern leisten einen enorm wichtigen und wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie helfen Kindern in akuten Notsituationen und bieten ihnen vorübergehend ein sicheres Zuhause, aufopfernde Fürsorge und Geborgenheit. Dafür haben Krisenpflegeeltern nicht nur unsere absolute Hochachtung, sondern selbstverständlich auch finanzielle Unterstützung verdient. Wir NEOS bleiben dran.

Krisenpflegeeltern

Kinderbetreuungsgeld für ALLE Krisenpflegeeltern

Krisenpflegeeltern leisten einen enorm wichtigen und wertvollen Beitrag in unserer Gesellschaft. Sie helfen Kindern in akuten Notsituationen, beispielsweise, wenn deren eigene Eltern suchtkrank oder gewalttätig sind. Sie bieten den Kindern vorübergehend ein sicheres Zuhause, aufopfernde Fürsorge und Geborgenheit. Dafür haben Krisenpflegeeltern nicht nur unsere absolute Hochachtung, sondern selbstverständlich auch finanzielle Unterstützung verdient.

Krisenpflegefamilien, die Kinder in einer Ausnahmesituation bei sich aufnehmen, sollen Kinderbetreuungsgeld erhalten, und zwar ab dem ersten Tag. Das steht für uns NEOS außer Frage. Bereits im Herbst 2018 setzten wir uns in einem Antrag dafür ein, allen Krisenpflegeeltern für die Zeit, in der sie ein Kind bei sich aufnehmen, Kinderbetreuungsgeld zuzusichern.

Jedes Kind muss die gleichen Chancen haben, egal, in welcher familiären Situation es aufwächst. Damit das möglich ist, wollen wir nichts weniger als eine Reform des gesamten Systems des Kinderbetreuungsgeldes. Gestern konnten wir in dieser Sache einen ersten Teilerfolg verbuchen.

Debatte im Familienausschuss

In der gestrigen Sitzung des Familienausschusses wurde über eine Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes abgestimmt, die von der Bundesregierung erarbeitet wurde. Diese Gesetzesreparatur war notwendig, weil der Oberste Gerichtshof die letzte Regelung aufgehoben hatte.

Da rund 60 Krisenpflegefamilien durch diese Reparatur nun wieder finanzielle Unterstützung bekommen, und zwar rückwirkend ab Sommer 2018, konnten wir NEOS der Novelle auch zustimmen. Eine Verbesserung für einen Teil der Familien ist für uns definitiv unterstützenswert. Krisenpflegeeltern leisten einen so enorm wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, da haben Fundamentalopposition und Polemik auf dem Rücken der Betroffenen einfach keinen Platz. Eine konstruktive Politik schafft sowohl eine Gesetzesreparatur, die akut notwendig ist, als auch eine grundsätzliche Verbesserung des Systems. Dafür setzen wir NEOS uns ein.

NEOS fordern eine Lösung für ALLE Krisenpflegeeltern

Die Sache ist für uns damit aber noch lange nicht erledigt, denn perfekt ist das Gesetz keineswegs. Es enthält nach wie vor die Regelung, dass jene Eltern, die ein Krisenpflegekind weniger als 91 Tage bei sich aufnehmen, kein Kinderbetreuungsgeld erhalten. Das bedeutet: Wenn das Kind beispielsweise schon nach acht Wochen aus der Obhut der Krisenpflegeeltern entlassen wird, bekommen diese für ihren liebevollen, aufopfernden und so enorm wichtigen Einsatz kein Kinderbetreuungsgeld. Viele Krisenpflegefamilien sind von dieser Regelung nach wie vor betroffen. Das ist völlig inakzeptabel.

Wir NEOS konnten daher noch eine Ausschussfeststellung erwirken, wonach die 91-Tage-Frist jetzt evaluiert werden muss. Wir sind zuversichtlich, dass wir anhand der Ergebnisse dieser Evaluierung eine Lösung für wirklich alle Krisenpflegeeltern – und sogar andere „irreguläre“ Familienformen – finden werden.

Die Familienministerin ist aber auch dann noch in der Pflicht, eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer zu finden. Denn die Situation ist für Krisenpflegeeltern von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Teilweise ist nicht einmal der Begriff einheitlich definiert, ganz zu schweigen von der Vertragsart bei einer Anstellung von Pflegeeltern beim Land, dem Entgelt und der sozial- oder pensionsversicherungsrechtlichen Absicherung. Auch hier kämpfen wir NEOS weiter für Rechtssicherheit.

Kinderbetreuungsgeld

Wie der Bezug von Kinderbetreuungsgeld für Selbstständige zum Problem werden kann

Seit einigen Monaten tauchen vermehrt Fälle von selbstständig Erwerbstätigen auf, die zu Nachzahlungen ihres Kinderbetreuungsgeldes aufgefordert werden, weil sie die entsprechenden Zuverdienstgrenzen überschritten hätten. Die Folgen für Jungfamilien sind teils gravierend. Möglich ist dies mitunter, weil an Kinderbetreuungsgeldbezieher_innen keine Informationsschreiben mehr versendet wurden.

Nach einer Reihe von Medienberichten im vergangenen Jahr ging nun aus einer Anfragebeantwortung hervor: Im Jahr 2018 waren 8.383 selbstständige Eltern von Rückzahlungen des Kinderbetreuungsgeldes betroffen, deren Summe um ein Fünftel auf 20,7 Millionen Euro gestiegen ist.

Die Rückzahlungen des Kinderbetreuungsgeldes, mit denen sich betroffene Eltern in den letzten Monaten konfrontiert sahen, betrugen also im Durchschnitt mehrere tausend Euro. Vor allem für selbstständige Mütter ist das problematisch, denn insbesondere für diese Gruppe ist es bereits schwierig genug, Kind und Unternehmen unter einen Hut zu bringen. Dann noch Jahre nach einer Karenz mit teils sehr hohen Rückforderungen konfrontiert zu werden, ist unzumutbar.

Reform des Kinderbetreuungsgeldes: Neue Regeln für Eltern

Schuld an dieser Situation ist eine Reform des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld für Selbstständige im Jahr 2011 und damit einhergehende Änderungen in der Versendung von Informationsmaterial. Seit dieser Reform gelten für Versicherte bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) neue Regeln, wenn diese während der Zeit eines Kinderbetreuungsgeldbezugs zusätzliche Einkünfte hatten. Sie müssen seither nachweisen, welche Einkünfte während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld erwirtschaftet wurden, und welche außerhalb dieses Zeitraums.

Wird nicht das ganze Jahr Kinderbetreuungsgeld bezogen, müssen der SVA die während des Anspruchszeitraumes erwirtschafteten Einkünfte über eine sogenannte „Abgrenzung“ nachgewiesen werden. Diese Abgrenzung kann bis zwei Jahre nach dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorgenommen werden. Passiert dies nicht rechtzeitig, werden alle Einkünfte des gesamten Jahres zur Berechnung des Zuverdienstes herangezogen – auch jene, die vor oder nach dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld eingenommen wurden. Der berechnete Zuverdienst ist daher also häufig viel höher als die tatsächlichen Einnahmen. Rückzahlungen des Kinderbetreuungsgeldes sind die Folge.

SVA und Familienministerium erschweren es jungen Eltern, sich selbstständig zu machen

Mit Unterstützung seitens der SVA oder des Familienministeriums können die Betroffenen offenbar nicht rechnen. Denn die SVA informiert ihre Versicherten nicht mehr gesondert darüber, dass die Abgrenzung vorgenommen werden muss. Grund dafür ist laut einem Bericht in “Der Standard”, “dass das Familienministerium die SVA vor einigen Jahren angewiesen hatte, keine Erinnerungsschreiben mehr zu verschicken, die bis dahin üblich waren, um Rückzahlungen zu vermeiden”. Eine Möglichkeit zum Nachreichen von geforderten Unterlagen gibt es nicht.

Erreichen tut man damit vor allem eins: Man dämpft den Unternehmergeist und erschwert es insbesondere jungen Frauen, in die Selbstständigkeit zu gehen.
Statt jungen Unternehmer_innen noch zusätzlich Steine in den Weg zu legen, sollte die so „unternehmerfreundliche“ Bundesregierung aber eigentlich Maßnahmen ergreifen, um es ihnen zu erleichtern, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Die Realität schaut leider anders aus.

Was schlagen wir NEOS nun also vor, um selbstständige Eltern zu entlasten? Am einfachsten wären natürlich Informationsschreiben, um die, die eine Abgrenzung vornehmen müssen, rechtzeitig darauf hinzuweisen. Es gibt zwar seit 2017 Informationsschreiben, diese helfen jenen, die jetzt betroffen sind, aber leider nicht mehr. Dass das Ausschicken von Erinnerungen und Informationen an Betroffene als “Serviceleistung” der SVA begriffen wird, die diese offensichtlich nicht im Sinne ihrer Kund_innen erfüllt, ist ein weiterer Beweis dafür, wie wenig serviceorientiert und wettbewerbsfähig das System der österreichischen Sozialversicherung ist.

NEOS brachten Antrag ein

Für die betroffenen Selbstständigen muss es dringend ermöglicht werden, erforderliche Unterlagen nachzureichen. Diese liegen häufig sowieso vollständig bei einem Steuerberater und müssten einfach nur mehr übermittelt werden.
Wir NEOS haben hier bereits – nach einer unergiebigen Anfrage an die Familienministerin – einen entsprechenden Antrag im Plenum eingebracht. Auf die Debatte im Familienausschuss bin ich bereits sehr gespannt.

Familienbeihilfe

Indexierung der Familienbeihilfe: Die Politik muss dem Recht folgen, nicht umgekehrt

Wir NEOS, viele Expert_innen und die EU-Kommission selbst haben es prophezeit, nun ist es passiert: Wegen der europarechtswidrigen Indexierung der Familienbeihilfe wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.

Am 24. Oktober 2018 haben ÖVP und FPÖ die Indexierung der Familienbeihilfe im Parlament beschlossen und damit bewusst ein Vertragsverletzungsverfahren in Kauf genommen, das am 24. Jänner 2019 schlussendlich auch eröffnet wurde. Dies gab die Sozialkommissarin Marianne Thyssen in einer Pressekonferenz bekannt, 12 Tage nachdem ich selbst eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht habe. Wenn die Bundesregierung sehenden Auges EU-Recht bricht, können wir NEOS nicht tatenlos zusehen.

Auf das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission kann Österreich nun binnen zwei Monaten antworten. Nach einem weiteren Mahnschreiben kann die Kommission dann vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Strafzahlungen in Millionenhöhe könnten die Folge sein, und bezahlen dürfen das die österreichischen Steuerzahler_innen.

Warum ist die Indexierung europarechtswidrig?

Künftig wird die Familienbeihilfe für Arbeitnehmer_innen aus der EU an das Preisniveau jenes Landes angepasst, in dem ihr Kind lebt. Seit 1. Jänner 2019 bekommt also ein Kind, das zum Beispiel in Bulgarien lebt, dessen Mutter oder Vater aber in Österreich arbeitet, weniger Familienbeihilfe, weil die Lebenshaltungskosten für ein Kind in Bulgarien niedriger sind, als in Österreich – zumindest ist das die Argumentation der Bundesregierung. Dass für die bulgarischen Eltern allerdings Kinderbetreuungskosten anfallen, die sie sonst vielleicht nicht zu bezahlen hätten, beziehen ÖVP und FPÖ nicht in ihre Überlegungen mit ein.

Diese Indexierung der Familienbeihilfe bricht das Europarecht unserer Auffassung nach in zwei Punkten:

Zum einen widerspricht sie dem europäischen Primärrecht, in dem die Arbeitnehmerfreizügigkeit geregelt ist. Dort ist unter anderem klar festgehalten, dass sämtliche offenen und versteckten Diskriminierungen von Arbeitnehmer_innen aus anderen Mitgliedsstaaten verboten sind.

Zum anderen verletzt die Indexierung europäisches Sekundärrecht, denn dort heißt es wortwörtlich in Artikel 67:
„Eine Person hat auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden.“

NEOS bleiben hartnäckig

Wir NEOS verschließen uns nicht grundsätzlich einer Diskussion darüber, wie man die soziale Säule der EU leben und gestalten sollte. Ein Vertragsbruch kann aber sicher nicht der richtige Weg sein. Die Bundesregierung handelt erneut kurzsichtig und beweist ein weiteres Mal, dass ihre angeblich pro-europäische Haltung nur ein Lippenbekenntnis ist.
Wir NEOS appellieren daher an ÖVP und FPÖ, endlich umzudenken, und einen größeren Schaden für die Steuerzahler_innen und Österreichs Ansehen zu verhindern.

Die Regierung muss sich endlich für eine vernünftige und gemeinsame Lösung auf europäischer Ebene einsetzen und darf sich nicht in populistischen Alleingängen verlieren. Nach jüngsten Aussagen von Familienministerin Juliane Bogner-Strauß, die nach wie vor an der Indexierung festhält, bleibt es aber zu befürchten, dass ÖVP und FPÖ weiterhin auf Stur schalten.

Die Glaubwürdigkeit unseres Landes und der Respekt vor der Rechtsstaatlichkeit müssen mehr wert sein als der nächste Marketing-Schmäh der Regierung. Für uns NEOS heißt es deswegen: Dran bleiben.