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UVP

Das Drama um die Umweltverträglichkeitsprüfung

Anfang Oktober haben ÖVP und FPÖ mit einem neuen Husch-Pfusch Gesetz Wellen bei der gesamten Opposition und den Nichtregierungsorganisationen geschlagen. Unter dem Deckmantel der dringend notwendigen Verfahrensbeschleunigung will die Regierung nämlich offenbar die Bürgerbeteiligung an Umweltverträglichkeitsprüfungen in vielen Fällen verhindern.

Nichtregierungsorganisationen (NGOs) müssen laut der Novelle des Gesetzes über Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) künftig mindestens 100 Mitglieder vorweisen können, wenn sie als Partei bzw. Beteiligte bei UVPs zugelassen werden möchten. Die Namen und Adressen ihrer Mitglieder müssen sie ihrem Antrag auf Genehmigung an das Ministerium beilegen – zumindest war das der ursprüngliche Plan der Regierung.

Außerdem sieht das Gesetz einen neuen Standortanwalt vor. Dieser soll die „öffentlichen Interessen an der Verwirklichung eines Vorhabens in Verwaltungsverfahren“ vertreten. Was das genau bedeuten soll, wird nicht erläutert. Sicher ist aber, dass der Posten zusätzliches Geld kosten und noch mehr Bürokratie verursachen wird.

Heftige Kritik an der Novelle

NGOs wie Global2000 und Greenpeace kritisierten die unverhältnismäßige Beschneidung ihres Mitspracherechts. Dieser Kritik schließen wir NEOS uns an. Dass die Regierung Bürgerbeteiligung an UVPs derart erschweren will, ist eine Frechheit. Unsere Umwelt geht uns alle an.

Außerdem verstößt die Vorlage der Mitgliederlisten laut Einschätzung des Verfassungsjuristen Heinz Mayer gegen die im Mai 2018 beschlossene Datenschutzgrundverordnung und diene nur dazu „Druck auf Leute auszuüben“.

Die Regierung scheint es sich offenbar zum Ziel für diese Legislaturperiode gesetzt zu haben, möglichst viele problematische Gesetze auf den Weg zu bringen.

Schweden als Vorbild

Die Bundesregierung behauptete zu ihrer Verteidigung, sie hätte sich bei den Änderungen der Kriterien für NGOs lediglich das schwedische Modell zum Vorbild genommen. Was ÖVP und FPÖ jedoch verschweigen: Die Übermittlung der Namen und Adressen von NGO-Mitgliedern an die schwedischen Behörden ist nicht vorgesehen.
Außerdem können NGOs in Schweden, die keine 100 Mitglieder haben, trotzdem Parteienstellung in UVP-Verfahren erhalten, und zwar durch den Beleg der Unterstützung durch die Öffentlichkeit. Ein solcher Beleg wäre zum Beispiel die Regelmäßigkeit von Aussendungen.

Wir NEOS fanden das echte schwedische Modell gar nicht so schlecht. Daher wollten wir ÖVP und FPÖ vorschlagen, der Novelle hinzuzufügen, dass NGOs auch in Österreich künftig die Unterstützung der Öffentlichkeit beweisen können sollen, falls sie die Mindestmitgliederzahl nicht erreichen.

Auftritt: Staatsziel „Wirtschaftsstandort“

Inmitten dieser Diskussion kam dann der Vorstoß der Bundesregierung, das Staatsziel eines „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts“ in der Verfassung zu verankern. Dafür ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat notwendig, die ÖVP und FPÖ nur durch die Stimmen von uns NEOS oder der SPÖ erreichen können.

Wir NEOS traten daraufhin in Verhandlung mit der Regierung. Unsere Vorschläge:
Aufnahme des Wortes „nachhaltig“ in die Formulierung des Staatsziels, Aufnahme des Alternativkriteriums „Unterstützung durch die Öffentlichkeit“ für die Beteiligung von NGOs mit weniger als 100 Mitgliedern an den UVPs, Einbindung eines unabhängigen Notars, Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, der die Mitgliederzahl bestätigt und getrennte Abstimmung über den geplanten Standortanwalt.

Der (vorerst) letzte Akt

Die Bundesregierung blieb leider stur und lehnte einen Großteil unserer Vorschläge ab. Einzig die Regelung zur Vorlage der Mitgliedernamen und -adressen von NGOs wurde entschärft. Künftig sollen diese auch bei Notaren, Wirtschaftsprüfern oder Anwälten hinterlegt werden können.

Das war uns NEOS eindeutig zu wenig. Wir haben daher weder bei der Novelle des UVP-Gesetzes, noch beim Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ zugestimmt. Die Änderung des UVP-Gesetzes konnten wir so leider nicht verhindern, die Verankerung des Staatsziels in der Verfassung allerdings schon.
In Sachen UVP heißt es für uns also weiterhin: Widerstand leisten.