Schlagwortarchiv für: Reform

Warum die Indexierung der Familienbeihilfe Österreich mehr schadet als nützt

Die österreichische Regierung verprellt alle proeuropäischen Kräfte und riskiert bewusst ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU: Das ist unverantwortlich gegenüber den Bürger_innen unseres Landes. Wir werden bei diesem Thema weiterhin ganz genau hinschauen. Ich möchte in diesem Blog die Sachlage erklären und sinnvolle Lösungen zur Familienbeihilfe aufzeigen. Denn eines ist klar, die Indexierung zerstört den europäischen Dialog, ist ein großes Risiko für alle Pflegebedürftigen, schadet österreichischen Unternehmen in Osteuropa und verstößt gegen geltende Gesetze.

Wie ist die Situation jetzt?

Familienbeihilfe bekommt jede/r, der/die mit seinem Kind den Lebensmittelpunkt in Österreich hat, wobei grundsätzlich nur ein Elternteil pro Kind Familienbeihilfe erhält. Diese Regelung gilt für alle EU-Bürger_innen und Schweizer_innen, die in Österreich erwerbstätig sind. Dazu hat sich Österreich europarechtlich verpflichtet.

Wer in Österreich arbeitet und Steuern zahlt, hat daher auch Anspruch auf Familienbeihilfe. Das gilt umgekehrt auch für Österreicher_innen, die im europäischen Ausland leben. Diese haben in dem Land Anspruch auf Familienleistungen, in dem sie arbeiten und Steuern zahlen. So weit, so klar.

Was ist von der schwarz-blauen Regierung geplant?

Viele EU-Bürger_innen, die in Österreich arbeiten und leben, erhalten derzeit Familienleistungen auch wenn ihre Kinder nicht in Österreich leben. Rechtlich sind sie den Österreicher_innen gleichgestellt und erhalten daher genau so viel wie österreichische Staatsbürger. Das ist, wie erwähnt, europarechtlich geregelt. Für die nationalkonservative Regierung ist dieses Thema ein gefundenes Fressen, um ihre populistische Agenda in den Medien zu verbreiten.

Weil zum Beispiel die Lebensunterhaltskosten für ein Kind in Bulgarien niedriger sind als in Österreich, soll der Elternteil, der in Österreich arbeitet auch weniger Familienbeihilfe bekommen – und das obwohl dieser Elternteil gleich viel Abgaben in Österreich zahlt.

Was bei der Geschichte immer wieder vergessen wird: Die Familienbeihilfe wird zu 80% aus Arbeitgeberabgaben finanziert. D.h. Arbeitgeber_innen finanzieren den größten Teil der Familienbeihilfe. Diese Abgaben leisten sie unabhängig davon, ob die Person Österreicher_in ist oder aus einem anderen europäischen Land stammt. Bei einer Indexierung zahlen die Arbeitgeber daher unabhängig davon, ob den Ausgaben tatsächlich eine gleichwertige Familienleistung gegenübersteht!

Nun kommen auch aus Rumänien kritische Stimmen. Der rumänische EU-Parlamentarier Daniel Buda hat Österreich und dem österreichischen Bundeskanzler via Facebook-Post ganz explizit zu Recht gewiesen: Die österreichische Regierung beute (seit Jahrhunderten) rumänische Arbeitskräfte aus, gleichzeitig bekämen österreichische Unternehmen in Rumänien Steuererleichterungen und andere Vorteile. Er nennt sogar beispielhaft Unternehmen, die – sollte die Indexierung tatsächlich kommen – Gegenmaßnahmen zu spüren bekommen könnten (https://www.facebook.com/pnl.cluj/posts/992726057561084). Auch in einigen rumänischen Tageszeitungen wurden Berichte veröffentlicht, die in eine ähnliche Richtung gehen (u.a. in der Gazeta de Cluj, am 8.Mai).

Die österreichische Wirtschaft hat in den letzten Jahren massiv in osteuropäischen Staaten investiert, die nun am meisten von der Indexierung betroffen sein werden: 2016 flossen rund 273 Millionen Euro an Familienbeihilfe ins Ausland. 80 Millionen davon nach Ungarn, 63 Millionen Euro in die Slowakei, 38 Millionen nach Polen  und 32 Millionen nach Rumänien.

Durch diese Husch-Pfusch-Aktion wird das Beihilfensystem nicht gerechter, sondern im Gegenteil ungerechter. Denn diejenigen, die ohnehin schon aus ärmeren Ländern kommen, weniger bekommen und die, die aus reichen Ländern kommen mehr bekommen. Ob das überhaupt zu Einsparungen führen wird (Die Regierung spricht von 114 Mio), ist völlig unklar. Und das führt uns zum nächsten Problem: Der Rechtswidrigkeit.

Warum widerspricht das EU-Recht?

Weil das EU-Recht ganz klar regelt: Arbeitnehmer_innen aus EU-Staaten dürfen nicht anders behandelt werden als österreichische Staatsbürger_innen. Das widerspricht einer der vier Grundfreiheiten, auf denen die Europäische Union aufbaut: der Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Familienleistungen kommen immer von dem Staat, in dem ein/e EU-Bürger_in arbeitet und Steuern bezahlt. Wenn man diese Leistungen nur für „EU-Ausländer“ kürzt, dann ist das demnach eine offensichtliche Diskriminierung, auch deswegen, weil sich alle anderen Länder daran halten müssen.

Schwarz-Blau beweist damit eindrucksvoll ihre antieuropäischen Ressentiments und stellt die nahende EU Ratspräsidentschaft unter keine guten Vorzeichen. Ihre nationalkonservativen Freund_innen im Osten und Westen werden ihnen dafür in aller Öffentlichkeit gratulieren. So macht man keine maßvolle und nachhaltige Politik, sondern die Regierung zündelt ganz bewusst und will das europäische Friedensprojekt schwächen. Die Regierung zeigt an diesem Punkt den groß angekündigten neuen Stil: rechtswidrige, populistische Forderungen, um den Boulevard zu dominieren und das eigene Klienten zu stimulieren.

Wir NEOS sind #DIEOPPOSITION

Wäre die Regierung wirklich an echten Lösungen interessiert, gäbe es bessere Mittel. Wir NEOS haben vorgerechnet, wie die Familienbeihilfe effizienter ausgestaltet werden kann. Durch die Abschaffung der Möglichkeit die Familienbeihilfe fünf Jahre rückwirkend beantragen zu können, könnte man mehrere Millionen in der Verwaltung einsparen. Seit der Einführung der automatischen Auszahlung der Familienbeihilfe für in Österreich geborene Kinder braucht es diese Option schlicht und ergreifend nicht mehr.
Das System der Familienbeihilfe wird jedenfalls nicht modernisiert, indem europäische Grundfreiheiten außer Kraft gesetzt werden und ein massives Pflegeproblem riskiert wird. Wir NEOS schauen weiterhin als die einzig arbeitende Kontrollkraft in der Opposition der Regierung ganz genau auf die Finger. Wir stellen uns ihren falschen Maßnahmen und populistischen Forderungen vehement entgegen. Wir verteidigen unsere hart erkämpften europäischen Grundwerte und Freiheiten. Aufgrund der nahenden österreichischen Ratspräsidentschaft schlagen wir vor, dass wir uns um Lösungen kümmern und dazu einen europäischen Rat abhalten.

Das Parlament zukunftsfit machen

Für NEOS ist Politik der Ort, wo wir uns ausmachen, wie wir miteinander leben wollen. Dieses „wir“ umfasst aber nicht nur Politiker_innen, sondern vor allem auch die Bürger_innen selbst. Den Austausch zu fördern und Ideen bei der Umsetzung zu helfen, ist mir ein besonderes Anliegen. Als Obmann des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen bin ich stolz, dass wir seit 2013 mehr als 200 Bürgeranliegen unterstützen durften und die Zahl der eingebrachten Bürgerinitiativen immer noch stark steigt.

 

Gleichzeitig gibt es Verbesserungspotenzial. Sämtliche Reformideen haben rot-schwarz bisher kühl lächelnd zur Kenntnis genommen und auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben. Das „Freie Spiel der Kräfte“ ist die letzte Chance, dem Parlament noch in dieser Legislaturperiode Reformen abzuringen. Daher habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Wolfgang Pirklhuber von den Grünen ein Upgrade-Paket für den Petitionsausschuss geschnürt. Damit wollen wir das Parlament zukunftsfit machen und den Austausch mit den Bürger_innen noch komfortabler und transparenter gestalten. Konkret umfasst es insbesondere:

  • die Möglichkeit, Bürgerinitiativen auch online einreichen zu können,
  • das Recht für Initiator_innen, in den Ausschuss geladen und vor den Parlamentarier_innen das Anliegen vertreten zu können (ab 5.000 Unterstützer_innen) und
  • die Verpflichtung des Ausschusses, den Initiator_innen schriftlich mitzuteilen, wie in ihrem Fall entschieden wurde und warum

 

Den Antrag in seiner vollen Länge kannst du hier nachlesen.

Petitionsausschuss: Neuwahlen als Reformkiller?

Bürger_innenbeteiligung hat in Österreich keinen hohen Stellenwert. Seit wir NEOS den Ausschuss 2013 übernommen haben, haben wir alles daran gesetzt den Druck innerhalb des Parlaments hochzuhalten und die partizipativen Instrumente zu stärken.

Seit 2015 bewerben wir nun das Instrument der parlamentarischen Bürgerinitiative umfangreich im Rahmen von „Michi Bernhard on Tour“. 2016 haben wir – ein absolutes Novum in Österreich – eine Konferenz aller deutschsprachiger Petitionsausschussvorsitzenden, unter Beteiligung aller Parlamentsfraktionen, veranstaltet. Die innovativen Konzepte aus Deutschland und Luxemburg haben uns gezeigt wie Bürger_innenbeteiligung auch in Österreich aussehen könnte.

Die erste ernsthafte Reform im Petitionsausschuss war zum Greifen nah. Konkret ging es um zwei wichtige Punkte: Erstens die Möglichkeit, Bürgerinitiativen auch auf dem elektronischen Weg einzubringen. Zweitens – was realpolitisch noch viel bedeutender ist – sollten die Initiator_innen der Bürgerinitiativen in Zukunft das Recht bekommen, vor dem Petitionsausschuss ihre Anliegen persönlich zu präsentieren. Diese Reform ist nun wahrscheinlich mit dem Neuwahlantrag vom Tisch.

Mehr Innovation im Rahmen der Bürger_innenbeteiligung ist etwas, was das politische System in Österreich unbedingt braucht. In den kommenden Wochen werde ich deswegen versuchen, das freie Spiel der Kräfte sinnvoll zu nutzen und eine Mehrheit für die Reform zu gewinnen. Sollte das nicht gelingen, werden wir NEOS dieses Ziel auch in der nächsten Legislaturperiode aktiv verfolgen.