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NEOS-Anträge: Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern

Die Diskussion um das Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern ging im Februar-Plenum in die nächste Runde. In zwei Anträgen habe ich von der Regierung eine Verbesserung der Situation für wirklich alle Krisenpflegefamilien gefordert.

In der letzten Nationalratssitzung wurde über eine Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes abgestimmt, die von der Bundesregierung erarbeitet wurde. Diese Gesetzesreparatur wurde notwendig, weil der Oberste Gerichtshof die letzte Regelung aufgehoben hatte.

Durch diese Reparatur erhalten nun rund 60 Krisenpflegefamilien wieder finanzielle Unterstützung, und zwar rückwirkend ab Sommer 2018. Daher konnten wir NEOS hier auch zustimmen. Eine Verbesserung für einen Teil der Familien ist für uns definitiv unterstützenswert. Fundamentalopposition und Polemik auf dem Rücken der Betroffenen haben hier einfach keinen Platz. Aber – wie so oft bei dieser Regierung – folgt jetzt noch ein „aber“.

NEOS fordern eine Lösung für ALLE Krisenpflegeeltern

Das Gesetz sieht nach wie vor vor, dass jene Eltern, die ein Krisenpflegekind weniger als 91 Tage bei sich aufnehmen, kein Kinderbetreuungsgeld erhalten. Das bedeutet: Wenn das Kind beispielsweise schon nach acht Wochen aus der Obhut der Krisenpflegeeltern entlassen wird, bekommen diese für ihren liebevollen, aufopfernden und so enorm wichtigen Einsatz kein Betreuungsgeld. Das ist völlig inakzeptabel.

In zwei Anträgen habe ich von der Regierung daher gefordert, Krisenpflegeeltern das Kinderbetreuungsgeld unabhängig von der Dauer des Betreuungsverhältnisses zuzusichern. Leider haben ÖVP und FPÖ beide Anträge abgelehnt.

Krisenpflegeeltern leisten einen enorm wichtigen und wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie helfen Kindern in akuten Notsituationen und bieten ihnen vorübergehend ein sicheres Zuhause, aufopfernde Fürsorge und Geborgenheit. Dafür haben Krisenpflegeeltern nicht nur unsere absolute Hochachtung, sondern selbstverständlich auch finanzielle Unterstützung verdient. Wir NEOS bleiben dran.

Krisenpflegeeltern

Kinderbetreuungsgeld für ALLE Krisenpflegeeltern

Krisenpflegeeltern leisten einen enorm wichtigen und wertvollen Beitrag in unserer Gesellschaft. Sie helfen Kindern in akuten Notsituationen, beispielsweise, wenn deren eigene Eltern suchtkrank oder gewalttätig sind. Sie bieten den Kindern vorübergehend ein sicheres Zuhause, aufopfernde Fürsorge und Geborgenheit. Dafür haben Krisenpflegeeltern nicht nur unsere absolute Hochachtung, sondern selbstverständlich auch finanzielle Unterstützung verdient.

Krisenpflegefamilien, die Kinder in einer Ausnahmesituation bei sich aufnehmen, sollen Kinderbetreuungsgeld erhalten, und zwar ab dem ersten Tag. Das steht für uns NEOS außer Frage. Bereits im Herbst 2018 setzten wir uns in einem Antrag dafür ein, allen Krisenpflegeeltern für die Zeit, in der sie ein Kind bei sich aufnehmen, Kinderbetreuungsgeld zuzusichern.

Jedes Kind muss die gleichen Chancen haben, egal, in welcher familiären Situation es aufwächst. Damit das möglich ist, wollen wir nichts weniger als eine Reform des gesamten Systems des Kinderbetreuungsgeldes. Gestern konnten wir in dieser Sache einen ersten Teilerfolg verbuchen.

Debatte im Familienausschuss

In der gestrigen Sitzung des Familienausschusses wurde über eine Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes abgestimmt, die von der Bundesregierung erarbeitet wurde. Diese Gesetzesreparatur war notwendig, weil der Oberste Gerichtshof die letzte Regelung aufgehoben hatte.

Da rund 60 Krisenpflegefamilien durch diese Reparatur nun wieder finanzielle Unterstützung bekommen, und zwar rückwirkend ab Sommer 2018, konnten wir NEOS der Novelle auch zustimmen. Eine Verbesserung für einen Teil der Familien ist für uns definitiv unterstützenswert. Krisenpflegeeltern leisten einen so enorm wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, da haben Fundamentalopposition und Polemik auf dem Rücken der Betroffenen einfach keinen Platz. Eine konstruktive Politik schafft sowohl eine Gesetzesreparatur, die akut notwendig ist, als auch eine grundsätzliche Verbesserung des Systems. Dafür setzen wir NEOS uns ein.

NEOS fordern eine Lösung für ALLE Krisenpflegeeltern

Die Sache ist für uns damit aber noch lange nicht erledigt, denn perfekt ist das Gesetz keineswegs. Es enthält nach wie vor die Regelung, dass jene Eltern, die ein Krisenpflegekind weniger als 91 Tage bei sich aufnehmen, kein Kinderbetreuungsgeld erhalten. Das bedeutet: Wenn das Kind beispielsweise schon nach acht Wochen aus der Obhut der Krisenpflegeeltern entlassen wird, bekommen diese für ihren liebevollen, aufopfernden und so enorm wichtigen Einsatz kein Kinderbetreuungsgeld. Viele Krisenpflegefamilien sind von dieser Regelung nach wie vor betroffen. Das ist völlig inakzeptabel.

Wir NEOS konnten daher noch eine Ausschussfeststellung erwirken, wonach die 91-Tage-Frist jetzt evaluiert werden muss. Wir sind zuversichtlich, dass wir anhand der Ergebnisse dieser Evaluierung eine Lösung für wirklich alle Krisenpflegeeltern – und sogar andere „irreguläre“ Familienformen – finden werden.

Die Familienministerin ist aber auch dann noch in der Pflicht, eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer zu finden. Denn die Situation ist für Krisenpflegeeltern von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Teilweise ist nicht einmal der Begriff einheitlich definiert, ganz zu schweigen von der Vertragsart bei einer Anstellung von Pflegeeltern beim Land, dem Entgelt und der sozial- oder pensionsversicherungsrechtlichen Absicherung. Auch hier kämpfen wir NEOS weiter für Rechtssicherheit.