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Krisenpflegefamilien

NEOS-Anträge: Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern

Die Diskussion um das Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern ging im Februar-Plenum in die nächste Runde. In zwei Anträgen habe ich von der Regierung eine Verbesserung der Situation für wirklich alle Krisenpflegefamilien gefordert.

In der letzten Nationalratssitzung wurde über eine Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes abgestimmt, die von der Bundesregierung erarbeitet wurde. Diese Gesetzesreparatur wurde notwendig, weil der Oberste Gerichtshof die letzte Regelung aufgehoben hatte.

Durch diese Reparatur erhalten nun rund 60 Krisenpflegefamilien wieder finanzielle Unterstützung, und zwar rückwirkend ab Sommer 2018. Daher konnten wir NEOS hier auch zustimmen. Eine Verbesserung für einen Teil der Familien ist für uns definitiv unterstützenswert. Fundamentalopposition und Polemik auf dem Rücken der Betroffenen haben hier einfach keinen Platz. Aber – wie so oft bei dieser Regierung – folgt jetzt noch ein „aber“.

NEOS fordern eine Lösung für ALLE Krisenpflegeeltern

Das Gesetz sieht nach wie vor vor, dass jene Eltern, die ein Krisenpflegekind weniger als 91 Tage bei sich aufnehmen, kein Kinderbetreuungsgeld erhalten. Das bedeutet: Wenn das Kind beispielsweise schon nach acht Wochen aus der Obhut der Krisenpflegeeltern entlassen wird, bekommen diese für ihren liebevollen, aufopfernden und so enorm wichtigen Einsatz kein Betreuungsgeld. Das ist völlig inakzeptabel.

In zwei Anträgen habe ich von der Regierung daher gefordert, Krisenpflegeeltern das Kinderbetreuungsgeld unabhängig von der Dauer des Betreuungsverhältnisses zuzusichern. Leider haben ÖVP und FPÖ beide Anträge abgelehnt.

Krisenpflegeeltern leisten einen enorm wichtigen und wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie helfen Kindern in akuten Notsituationen und bieten ihnen vorübergehend ein sicheres Zuhause, aufopfernde Fürsorge und Geborgenheit. Dafür haben Krisenpflegeeltern nicht nur unsere absolute Hochachtung, sondern selbstverständlich auch finanzielle Unterstützung verdient. Wir NEOS bleiben dran.

Krisenpflegeeltern

Kinderbetreuungsgeld für ALLE Krisenpflegeeltern

Krisenpflegeeltern leisten einen enorm wichtigen und wertvollen Beitrag in unserer Gesellschaft. Sie helfen Kindern in akuten Notsituationen, beispielsweise, wenn deren eigene Eltern suchtkrank oder gewalttätig sind. Sie bieten den Kindern vorübergehend ein sicheres Zuhause, aufopfernde Fürsorge und Geborgenheit. Dafür haben Krisenpflegeeltern nicht nur unsere absolute Hochachtung, sondern selbstverständlich auch finanzielle Unterstützung verdient.

Krisenpflegefamilien, die Kinder in einer Ausnahmesituation bei sich aufnehmen, sollen Kinderbetreuungsgeld erhalten, und zwar ab dem ersten Tag. Das steht für uns NEOS außer Frage. Bereits im Herbst 2018 setzten wir uns in einem Antrag dafür ein, allen Krisenpflegeeltern für die Zeit, in der sie ein Kind bei sich aufnehmen, Kinderbetreuungsgeld zuzusichern.

Jedes Kind muss die gleichen Chancen haben, egal, in welcher familiären Situation es aufwächst. Damit das möglich ist, wollen wir nichts weniger als eine Reform des gesamten Systems des Kinderbetreuungsgeldes. Gestern konnten wir in dieser Sache einen ersten Teilerfolg verbuchen.

Debatte im Familienausschuss

In der gestrigen Sitzung des Familienausschusses wurde über eine Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes abgestimmt, die von der Bundesregierung erarbeitet wurde. Diese Gesetzesreparatur war notwendig, weil der Oberste Gerichtshof die letzte Regelung aufgehoben hatte.

Da rund 60 Krisenpflegefamilien durch diese Reparatur nun wieder finanzielle Unterstützung bekommen, und zwar rückwirkend ab Sommer 2018, konnten wir NEOS der Novelle auch zustimmen. Eine Verbesserung für einen Teil der Familien ist für uns definitiv unterstützenswert. Krisenpflegeeltern leisten einen so enorm wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, da haben Fundamentalopposition und Polemik auf dem Rücken der Betroffenen einfach keinen Platz. Eine konstruktive Politik schafft sowohl eine Gesetzesreparatur, die akut notwendig ist, als auch eine grundsätzliche Verbesserung des Systems. Dafür setzen wir NEOS uns ein.

NEOS fordern eine Lösung für ALLE Krisenpflegeeltern

Die Sache ist für uns damit aber noch lange nicht erledigt, denn perfekt ist das Gesetz keineswegs. Es enthält nach wie vor die Regelung, dass jene Eltern, die ein Krisenpflegekind weniger als 91 Tage bei sich aufnehmen, kein Kinderbetreuungsgeld erhalten. Das bedeutet: Wenn das Kind beispielsweise schon nach acht Wochen aus der Obhut der Krisenpflegeeltern entlassen wird, bekommen diese für ihren liebevollen, aufopfernden und so enorm wichtigen Einsatz kein Kinderbetreuungsgeld. Viele Krisenpflegefamilien sind von dieser Regelung nach wie vor betroffen. Das ist völlig inakzeptabel.

Wir NEOS konnten daher noch eine Ausschussfeststellung erwirken, wonach die 91-Tage-Frist jetzt evaluiert werden muss. Wir sind zuversichtlich, dass wir anhand der Ergebnisse dieser Evaluierung eine Lösung für wirklich alle Krisenpflegeeltern – und sogar andere „irreguläre“ Familienformen – finden werden.

Die Familienministerin ist aber auch dann noch in der Pflicht, eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer zu finden. Denn die Situation ist für Krisenpflegeeltern von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Teilweise ist nicht einmal der Begriff einheitlich definiert, ganz zu schweigen von der Vertragsart bei einer Anstellung von Pflegeeltern beim Land, dem Entgelt und der sozial- oder pensionsversicherungsrechtlichen Absicherung. Auch hier kämpfen wir NEOS weiter für Rechtssicherheit.

Kinderbetreuungsgeld

Wie der Bezug von Kinderbetreuungsgeld für Selbstständige zum Problem werden kann

Seit einigen Monaten tauchen vermehrt Fälle von selbstständig Erwerbstätigen auf, die zu Nachzahlungen ihres Kinderbetreuungsgeldes aufgefordert werden, weil sie die entsprechenden Zuverdienstgrenzen überschritten hätten. Die Folgen für Jungfamilien sind teils gravierend. Möglich ist dies mitunter, weil an Kinderbetreuungsgeldbezieher_innen keine Informationsschreiben mehr versendet wurden.

Nach einer Reihe von Medienberichten im vergangenen Jahr ging nun aus einer Anfragebeantwortung hervor: Im Jahr 2018 waren 8.383 selbstständige Eltern von Rückzahlungen des Kinderbetreuungsgeldes betroffen, deren Summe um ein Fünftel auf 20,7 Millionen Euro gestiegen ist.

Die Rückzahlungen des Kinderbetreuungsgeldes, mit denen sich betroffene Eltern in den letzten Monaten konfrontiert sahen, betrugen also im Durchschnitt mehrere tausend Euro. Vor allem für selbstständige Mütter ist das problematisch, denn insbesondere für diese Gruppe ist es bereits schwierig genug, Kind und Unternehmen unter einen Hut zu bringen. Dann noch Jahre nach einer Karenz mit teils sehr hohen Rückforderungen konfrontiert zu werden, ist unzumutbar.

Reform des Kinderbetreuungsgeldes: Neue Regeln für Eltern

Schuld an dieser Situation ist eine Reform des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld für Selbstständige im Jahr 2011 und damit einhergehende Änderungen in der Versendung von Informationsmaterial. Seit dieser Reform gelten für Versicherte bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) neue Regeln, wenn diese während der Zeit eines Kinderbetreuungsgeldbezugs zusätzliche Einkünfte hatten. Sie müssen seither nachweisen, welche Einkünfte während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld erwirtschaftet wurden, und welche außerhalb dieses Zeitraums.

Wird nicht das ganze Jahr Kinderbetreuungsgeld bezogen, müssen der SVA die während des Anspruchszeitraumes erwirtschafteten Einkünfte über eine sogenannte „Abgrenzung“ nachgewiesen werden. Diese Abgrenzung kann bis zwei Jahre nach dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld vorgenommen werden. Passiert dies nicht rechtzeitig, werden alle Einkünfte des gesamten Jahres zur Berechnung des Zuverdienstes herangezogen – auch jene, die vor oder nach dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld eingenommen wurden. Der berechnete Zuverdienst ist daher also häufig viel höher als die tatsächlichen Einnahmen. Rückzahlungen des Kinderbetreuungsgeldes sind die Folge.

SVA und Familienministerium erschweren es jungen Eltern, sich selbstständig zu machen

Mit Unterstützung seitens der SVA oder des Familienministeriums können die Betroffenen offenbar nicht rechnen. Denn die SVA informiert ihre Versicherten nicht mehr gesondert darüber, dass die Abgrenzung vorgenommen werden muss. Grund dafür ist laut einem Bericht in “Der Standard”, “dass das Familienministerium die SVA vor einigen Jahren angewiesen hatte, keine Erinnerungsschreiben mehr zu verschicken, die bis dahin üblich waren, um Rückzahlungen zu vermeiden”. Eine Möglichkeit zum Nachreichen von geforderten Unterlagen gibt es nicht.

Erreichen tut man damit vor allem eins: Man dämpft den Unternehmergeist und erschwert es insbesondere jungen Frauen, in die Selbstständigkeit zu gehen.
Statt jungen Unternehmer_innen noch zusätzlich Steine in den Weg zu legen, sollte die so „unternehmerfreundliche“ Bundesregierung aber eigentlich Maßnahmen ergreifen, um es ihnen zu erleichtern, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Die Realität schaut leider anders aus.

Was schlagen wir NEOS nun also vor, um selbstständige Eltern zu entlasten? Am einfachsten wären natürlich Informationsschreiben, um die, die eine Abgrenzung vornehmen müssen, rechtzeitig darauf hinzuweisen. Es gibt zwar seit 2017 Informationsschreiben, diese helfen jenen, die jetzt betroffen sind, aber leider nicht mehr. Dass das Ausschicken von Erinnerungen und Informationen an Betroffene als “Serviceleistung” der SVA begriffen wird, die diese offensichtlich nicht im Sinne ihrer Kund_innen erfüllt, ist ein weiterer Beweis dafür, wie wenig serviceorientiert und wettbewerbsfähig das System der österreichischen Sozialversicherung ist.

NEOS brachten Antrag ein

Für die betroffenen Selbstständigen muss es dringend ermöglicht werden, erforderliche Unterlagen nachzureichen. Diese liegen häufig sowieso vollständig bei einem Steuerberater und müssten einfach nur mehr übermittelt werden.
Wir NEOS haben hier bereits – nach einer unergiebigen Anfrage an die Familienministerin – einen entsprechenden Antrag im Plenum eingebracht. Auf die Debatte im Familienausschuss bin ich bereits sehr gespannt.