Schlagwortarchiv für: Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung

Update für die Bürgerbeteiligung

Politik ist der Ort, an dem wir uns gemeinsam ausmachen, wie wir miteinander leben.
Die Bürger_innen müssen im Parlament endlich mehr Gehör finden. Denn „wir“, das sind wir alle, nicht nur die Politiker_innen.

Eine gesunde Demokratie braucht den Austausch zwischen engagierten Menschen und ihren gewählten Vertretern. Ich sehe es nicht ein, dass man diesen Dialog mit veralteten Vorschriften unnötig erschwert. Es ist an der Zeit, die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung zu stärken und endlich ins 21. Jahrhundert zu holen.

Aus diesem Grund habe ich in der Nationalratssitzung am 13. November einen Antrag auf Reform des Petitionsausschusses wiedereingebracht. Darin fordere ich unter anderem, dass Bürgerinitiativen künftig auch über die Internet-Plattform der Parlamentsdirektion aufgelegt, unterstützt und eingereicht werden können.
Außerdem sollen Initiator_innen verpflichtend im Ausschuss angehört werden, wenn mehr als 2.000 Unterstützungserklärungen abgegeben wurden. Nach Erledigung des Ausschusses sollen die Initiator_innen schriftlich erfahren, wie über ihr Anliegen entschieden wurde, und warum.

Meine Forderungen nach einer Modernisierung des Petitionsausschusses wurden von den anderen Fraktionen auch in der vergangenen Legislaturperiode gut aufgenommen. Ich hoffe daher, dass mein Antrag breite Zustimmung findet.

Den Gesamttext gibt es hier.

Rettet die i-Klassen

Die Integrationsklassen an Sonderschulen bleiben

Gute Neuigkeiten erreichen uns von der Bürgerinitiative “Rettet die i-Klassen”:
Die Integrationsklassen an Sonderschulen bleiben, und zwar bis 2022 bzw. 2025 für bereits begonnene Klassen.

Bis 2022 soll das Bildungsministerium auch eine gesetzliche Lösung für ganz Österreich finden. Darauf werden wir NEOS gerne ein wachsames Auge im Parlament haben.

Integrationsklassen – seit 25 Jahren ein erfolgreicher Schulversuch

An insgesamt 11 Standorten in Oberösterreich wurden seit mehr als 25 Jahren Inklusionsklassen an Sonderschulen geführt, und zwar mit großem Erfolg.
Schüler_innen mit und ohne Beeinträchtigung werden in solchen Klassen von einer Volksschul- und einer Sonderschullehrerin gemeinsam nach dem Konzept der “Sanften Inklusion” unterrichtet. Das zeitliche Ausmaß dieser Beschulung richtet sich nach den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Kinder.

Drohendes Aus für die i-Klassen

Im Februar 2018 erreichte die Schulen dann allerdings die Mitteilung, dass ab dem Schuljahr 2018/2019 keine erste Schulstufe mehr im Rahmen des Schulversuchs beantragt werden könne. Als Begründung wurde angegeben, dass die Anzahl der Klassen, an denen Schulversuche an öffentlichen Schulen in einem Bundesland durchgeführt werden dürfen, fünf Prozent bei Weitem überschritten hätten.

Die Empörung war bei allen Beteiligten, inklusive aller politischen Parteien im oberösterreichischen Landtag, zurecht groß. Der Schulversuch, der regelmäßig evaluiert wurde, sollte einfach ganz ohne Einbeziehung der Betroffenen gestoppt werden. Viele Elternvereine an Sonderschulen starteten daraufhin Petitionen für den Erhalt der i-Klassen, die anschließend zusammengeführt wurden. Bis zur Einbringung der Petition im Nationalrat wurden mehr als 30.000 Unterstützungserklärungen gesammelt.

Erfolg für die Bürgerinitiative

Lieber Elternverein Isz, herzliche Gratulation zu eurem großartigen Erfolg und vielen Dank für euer monatelanges Engagement. Noch nie wurde eine Bürgerinitiative von so vielen Menschen so intensiv unterstützt.
Bürgerbeteiligung zahlt sich aus!

Bürgerbeteiligung

Update für die Bürgerbeteiligung

Politik ist der Ort, an dem wir uns gemeinsam ausmachen, wie wir miteinander leben.
Als Obmann des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen ist es mir besonders wichtig, dass Bürger_innen im Parlament endlich mehr Gehör finden. Denn „wir“, das sind wir alle, nicht nur die Politiker_innen.

Eine gesunde Demokratie braucht den Austausch zwischen engagierten Menschen und ihren gewählten Vertretern. Ich sehe es nicht ein, dass man diesen Dialog mit veralteten Vorschriften unnötig erschwert. Es ist an der Zeit, die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung zu stärken und endlich ins 21. Jahrhundert zu holen.

Aus diesem Grund habe ich im Juli einen Antrag auf Reform des Petitionsausschusses eingebracht. Darin fordere ich unter anderem, dass Bürgerinitiativen künftig auch über die Internet-Plattform der Parlamentsdirektion aufgelegt, unterstützt und eingereicht werden können.
Außerdem sollen Initiator_innen verpflichtend im Ausschuss angehört werden, wenn mehr als 5.000 Unterstützungserklärungen abgegeben wurden. Nach Erledigung des Ausschusses sollen die Initiator_innen schriftlich erfahren, wie über ihr Anliegen entschieden wurde, und warum.

In Vorbesprechungen des Ausschusses wurden meine Forderungen nach einer Modernisierung von den anderen Fraktionen bereits gut aufgenommen. Ich hoffe daher, dass mein Antrag breite Zustimmung findet.

Den Gesamttext gibt es hier.

Aarhus-Konvention: Regierung muss endlich aktiv werden

Bei den Themen Umwelt, Nachhaltigkeit und Bürgerbeteiligung herrscht in der Regierung Schockstarre. Ihre Arbeit übernimmt – wieder einmal – ein Gericht.

Österreich ist bei der Bürger_innenbeteiligung ein Entwicklungsland. Das gilt für das Parlament, genauso wie für Großprojekte. Österreich hat sich genau bei schon vor 13 Jahren auf EU-Ebene zu umfangreichen Einspruchs- und Kontrollverfahren verpflichtet: In der so genannten Aarhus-Konvention. Vollständig umgesetzt wurde sie nie, deshalb sind auch noch heute den Bürger_innen, Bürgerinitiativen und NGOs in vielen Fällen die Hände gebunden.

VwGH hat das Versagen der Regierungen bestätigt

Die Aarhus-Konvention gibt klare Richtlinien vor, wie die Öffentlichkeit bei großen Umweltprojekten einzubeziehen ist. Ich habe bereits in der vergangenen Legislaturperiode mehrfach eine konsequente Umsetzung gefordert und bin damit nicht allein. Der EUGH hat wiederholt Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich angestrengt.  Umso erfreulicher ist, dass endlich Bewegung in die Sache kommt. Der Verwaltungsgerichtshof hat klargestellt, dass Umweltorganisationen sehr wohl Projekte vor Gericht prüfen lassen können. Das heißt, dass damit die Anliegen von engagierten Bürger_innen in Zukunft auch Gehör vor Gericht finden müssen und die Entscheidungsträger_innen, nicht einfach über Anrainer_innen und Umwelt drüberfahren können.

Die Vorteile dieser Konvention liegen auf der Hand. Wenn wir den Bürger_innen die Mitsprache gewähren, die ihnen zusteht, dann profitieren wir alle von einem besseren Umweltschutz. Sie sind mündig genug, auf ihre eigene, und damit auf unser aller, Zukunft zu schauen.  Zusätzlich profitieren auch die Projektwerber_innen und Behörden von diesem Interessensausgleich, da ihre Projekte mehr Legitimation erfahren, wenn auf die Bedürfnisse der Bürger_innen eingegangen wird.
Es ärgert mich maßlos, dass die Regierung, die die Bürger_innenbeteiligung permanent als ihr großes Anliegen verkauft, beim Thema Umwelt völlig darauf vergisst. Das ist ganz alter Stil.

Wir NEOS üben weiterhin Druck auf die Regierung aus

Wir können dieser tatenlosen Regierung beim Thema Nachhaltigkeit nicht länger zusehen. Es kann nicht sein, dass die Zukunft unseres Landes aus Untätigkeit an die Gerichte abgeschoben wird. Wir haben deshalb im Umweltausschuss erneut einen Antrag vorgelegt. Jetzt liegt es an der Bundesregierung und der Nachhaltigkeitsministerin Köstinger das zu tun, wozu sich Österreich schon 2005 verpflichtet hat. Ich fordere hiermit die Bundesregierung auf, die Aarhus Konvention umzusetzen, damit die Bürger_innen endlich beim Thema Umweltschutz ihr Mitspracherecht bekommen. Wir lassen uns nicht länger von den Regierenden auf der Nase herumtanzen. Unsere gemeinsame Zukunft geht uns alle etwas an.

Das Parlament zukunftsfit machen

Für NEOS ist Politik der Ort, wo wir uns ausmachen, wie wir miteinander leben wollen. Dieses „wir“ umfasst aber nicht nur Politiker_innen, sondern vor allem auch die Bürger_innen selbst. Den Austausch zu fördern und Ideen bei der Umsetzung zu helfen, ist mir ein besonderes Anliegen. Als Obmann des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen bin ich stolz, dass wir seit 2013 mehr als 200 Bürgeranliegen unterstützen durften und die Zahl der eingebrachten Bürgerinitiativen immer noch stark steigt.

 

Gleichzeitig gibt es Verbesserungspotenzial. Sämtliche Reformideen haben rot-schwarz bisher kühl lächelnd zur Kenntnis genommen und auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben. Das „Freie Spiel der Kräfte“ ist die letzte Chance, dem Parlament noch in dieser Legislaturperiode Reformen abzuringen. Daher habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Wolfgang Pirklhuber von den Grünen ein Upgrade-Paket für den Petitionsausschuss geschnürt. Damit wollen wir das Parlament zukunftsfit machen und den Austausch mit den Bürger_innen noch komfortabler und transparenter gestalten. Konkret umfasst es insbesondere:

  • die Möglichkeit, Bürgerinitiativen auch online einreichen zu können,
  • das Recht für Initiator_innen, in den Ausschuss geladen und vor den Parlamentarier_innen das Anliegen vertreten zu können (ab 5.000 Unterstützer_innen) und
  • die Verpflichtung des Ausschusses, den Initiator_innen schriftlich mitzuteilen, wie in ihrem Fall entschieden wurde und warum

 

Den Antrag in seiner vollen Länge kannst du hier nachlesen.